Aktuelles
Männliche und weibliche Silberrücken
Die neue gesellschaftliche Macht ist über 50 Jahre alt, liebt den Konsum, den Sex und das Alter.
"Best-Ager", "Silver Surfer", "Generation 50plus", "Boomer" - egal, welches Schild man ihnen auf die Stirn klebt , gerecht wird man ihnen nicht. Die Generation ab dem 50. Lebensjahr ist genauso heterogen wie alle Jahrgänge vor ihr. Und doch haben sie eines gemeinsam: Sie übernehmen die Macht. "Sie ist zahlenmäßig die größte Gruppe", stellt Professor Dieter Otten klar. "Die jungen Leute spielen bei Konsum oder politischer Stimmengewinnung nicht mehr die zentrale Rolle. Der Akzent der Gesellschaft verschiebt sich auf die Gruppe zwischen 50 und 70 Jahren", so Otten. Sogleich räumt er mit einem alten Stereotyp auf. Mitnichten mache Alter konservativ: "Die Generation 50plus steht links von der Mitte." Vieles ist neu an dieser Schicht.
Mit der gesellschaftlichen Machtverschiebung geht eine positive Neudefinition des Alters von zwei Seiten einher: Die "Alten" fühlen sich beileibe nicht alt, und die Jungen schauen respektvoll auf die Generation, die plötzlich entdeckt, welche Potenziale in ihr stecken. Vorbei sind die Zeiten, in denen die Jugend experimentierfreudig und Senioren zurückhaltend sein sollen. "Wir haben Menschen ab 50 Jahre gefragt, wie alt sie sich fühlen. Die Antwort: Im Durchschnitt fühlen sie sich 37 Jahre jung", berichtet Otten. Rund drei Viertel der Befragten gab laut Otten gar an, dass es ihnen nun besser gehe als je zuvor.
Alte Weggefährten haben ausgedient
Natürlich ist nicht alles "wüstenrot", wie ein Werbspot es den älteren Bausparern suggeriert, ein paar Probleme gibt es doch: "Die Generation hat einen riesigen Drang nach Betätigung außerhalb des Berufs, doch die wenigsten wissen was, wie und wo - es fehlen Kristallisationspunkte", so Otten. Die einst so sichere geglaubten traditionellen Bindungen zu Gewerkschaften, Kirchen und Parteien hätten ausgedient. Sie erscheinen der Generation nicht mehr zeitgemäß. Am Rand entstehen daher Netzwerke. Hier "treffen" sich Menschen über das Internet, tauschen sich aus und helfen einander - Flirts und späteres Kennenlernen nicht ausgeschlossen.
Sex and the sixties
Womit sich das nächste Problemfeld auftut: "Die Sexualität spielt in der Generation 50plus eine immer größere Rolle", so Dieter Otten. Ob es sich dabei um einen Trend handelt oder ob sich die Älteren erst in diesen Jahren trauen, offen zu ihren Wünschen zu stehen, kann auch Otten nicht sagen. Die Befragung habe aber gezeigt, dass "es seitens der Frauen über 60 ein großes Bedürfnis gibt, Sexualität in den Alltag zu integrieren, aber die Männer machen das nicht mit", so der Wissenschaftler. Dabei sei es keineswegs so, dass die Männer sich "junge Hüpfer" wünschten, so Otten: "Wir haben auch einen Wandel bei dem, was Schönheitsideale betrifft - ältere Frauen werden zunehmend als attraktiv empfunden."
Bronze statt Blond
Das hat auch die Werbeindustrie entdeckt und setzt anstatt auf blonde Botox-Barbies auf bronzefarbende Graulocken-Models. Nicht von ungefähr: Denn während die Mittelschicht in den mittleren Jahrgänge ausdünnt, ist die Generation 50plus kaufstark wir nie zurvor: "Die über 50-Jährigen werden 2035 58 Prozent der Gesamtkonsumausgaben tätigen, während die unter 50-Jährigen nur noch auf 42 Prozent kommen", heißt es in der Studie "Wachstumsmotor Alter", die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2007 entstand. Kein Wunder, dass Marketing-Strategen die Nähe zum reifen Konsumenten suchen. Doch der Schulterschluss ist schwer, das zeigte vergangene Woche eine Konferenz des Veranstaltunganbieters Euroforum unter dem Titel "Zukunftsmarkt 50plus".
Nackte Wahrheiten
Die Klientel ist erfahren und treu. Neue Markenbindungen geht sie nicht mehr so schnell ein, und ein wenig sensibel ist sie auch: "Sie sieht gut aus für ihr Alter - solche Sätze hört keine Frau gerne", stellt Carol Orsborn vom amerikanischen PR-Konzern Fleishman-Hillard klar. Sie gilt als die Expertin in Sachen Babyboomer-Marketing - so wird die Generation in den USA betitelt. Auch charmant gemeinte Floskeln wie "Die 60-Jährigen sind heute die neuen 40-Jährigen" laufen ins Leere. Besser komme es an, wenn Unternehmen ihre Werbebotschaften entsprechend der Kunden-Vorlieben adressieren, "sie also Großmutter, Student oder Abenteuer-Reisender nennen", erklärt Orsborne. Das gilt, obwohl die Konsumenten kein Problem mehr mit ihrem Alter haben - im Gegenteil: "86 Prozent der Frauen sind stolz, ihr Alter zu nennen", zitiert Unilever-Mangerin Tina Fehling eine Befragung aus ihrem Haus. Unter dem Markendach von Dove brachte Unilever letztes Jahr die Pflegeserie "pro age" heraus. Unter Werbeslogans wie "Schönheit kennt kein Alter" posierten Frauen nackt, die sonst in der Werbewelt eher selten zu finden sind: "Alle über 60 Jahre und nicht eine ein professionelles Model", versichert Fehling. Die mutige Kampagne wurde mit rund einer Millionen Neukunden für die Marke Dove belohnt.
Konsum-Rückzug erst ab 70
Guten Absatz finden auch Zeitschriften - schließlich steigt das Zeitbudget im Alter. Insbesondere unterhaltende Frauenzeitschriften wie die "Neue Post" (801.000 verkaufte Exemplare) oder "tina" (540.000 verkaufte Exemplare) finden seit Jahren eine treue Leserschaft. Platzhirsch unter den bunten Blättern ist der Hamburger Bauer Verlag. Wenig verwunderlich, dass man die Zielgruppe dort besonders genau umforscht. Clarissa Moughrabi, stellvertrende Leiterin der Abteilung Marketing, Research und Services, unterteilt die Generation 50plus ins drei Segmente: Sie rechnet 15 Millionen Menschen zwischen 50 und 65 Jahren dem sehr aktiven Segment "Mitten im Leben" zu. Weitere fünf Millionen Menschen zwischen 66 und 70 Jahren seien "an der Schwelle des Alters". Der Blick dieser Gruppe richte sich mehr auf die eigenen Interessen, auf das "Jetzt", so Moughrabi. Nach dem 70. Lebensjahr folge dann der Rückzug: "Die Interessen konzentrieren sich immer mehr auf die eigenen vier Wände: Lesen, fernsehen, gärtnern, sammeln", erklärt sie.
Sensible Marktmacht
Respektvolle Ansprache mag die Herzen öffnen, nicht aber zwangsläufig das Portmonee: 80 Prozent der Befragten einer Studie geben an, dass ihre Kaufentscheidungen stark auf Primärerfahrungen basieren, so Carol Orsborn. Proben spielen demnach eine wichtige Rolle. Wie auch das nahe Umfeld: Gekauft wird, was Freunde, Kollegen und Nachbarn empfehlen. Umso wichtiger wird es für Unternehmen, persönliche Beziehungen zum Kunden zu knüpfen. Hansgeorg Pompe, Unternehmensberater und Autor des Buches "Marktmacht 50plus" rät auf der selben Veranstaltung: "Gerade persönliche Zuwendung und individuelle Wertschätzung wird vom 50plus-Kunden gefordert." Das setze auch voraus, dass die Belegschaft im Umgang entsprechend geschult wird, erklärt Pompe.
Keine Angst vor dem Krematorium
Kein Problem mit der richtigen Sprache hat Alexander Wild, Chef von feierabend.de: Die Seite ist nach eigenem Bekunden Marktführer unter den Seniorenportalen. Etwa zwölf Millionen Internet-Nutzer seien über 50 Jahre, 30 Millionen Senioren gebe es - "ein enormes Marktpotenzial", freut sich Wild. Die meisten der User haben ihre Computerkenntnisse im Job erworben und sind jetzt - ausgerüstet mit genügend Geld und Zeit - auf der Jagd nach Nutzwertigem. Im Vergleich zu Teenagers surfen sie eher informations- als unterhaltungsbezogen. Seine Leser sind so treu, dass sie selbst zu Produkttests anrücken. Die werden von der Industrie unterstützt, die hofft, so neue Erkenntnisse über die reiche Zielgruppe zu erhalten und andererseits die Tests zur Kundenanbahnung nutzt. Ein bisschen Magenschmerzen hatte Wild dabei nur bei einem Termin: "Wir haben ein Krematorium in den Niederlanden besucht", berichtet er. Dort informierte man sich über die Bestattungsmöglichkeiten im Nachbarland. Seine Angst war unbegründet: Die Teilnehmer seien so unverkrampft und souverän mit dem Thema Tod umgegangen, dass die Fahrt trotz des Ziels "Spaß" gemacht habe. Politik, Sex, Konsum und Tod - so leicht lässt sich die Generation 50plus nicht von der guten Laune abbringen.
Peter Scheurer, Nürnberg
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Reform des „Meister-BAföG“
Neue Leistungen auch für BAW-Studierende
Peter Scheurer, Studienleiter Nürnberg
Am 01. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Mit dem neuen "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Das "Meister-BAföG" existiert seit 1996. Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz fortgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2009 eine von der Bundesregierung eingebrachte Reform dieses Gesetzes verabschiedet und der Bundesrat hat dieser am 06. März 2009 zugestimmt. Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des AFBG" wird das AFBG fit gemacht für die Zukunft. Das neue "Meister-BAföG" ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten.
Das neue AFBG beinhaltet folgende Verbesserungen:
• Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.
• Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.
• Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).
• Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 € pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbetrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
• Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags abgeschafft worden.
• Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.
• Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert.
• Fortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege mit Aufstiegscharakter werden gefördert. Wenn keine entsprechenden landesrechtlichen Regelungen vorliegen, ist eine Förderung möglich, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers und bei Fernunterricht die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht.
• Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.
• Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.
• Die unmittelbare Prüfungsvorbereitung kann gefördert werden.
• Das Bestehen der Prüfung wird belohnt, indem der Darlehensanteil an Lehrgangs- und Prüfungskosten um 25 Prozent gesenkt wird.
• Bei einer anschließenden Existenzgründung und der Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wird ein gestaffelter Erlass auf das Restdarlehen gewährt.
• Auch Angehörige aus Nicht-EU-Staaten werden bei einer dauerhaften Bleibeperspektive gefördert.
Weitere Informationen:
Beim BMBF-Webportal: www.meister-bafoeg.info. Eine Hotline steht allen Interessenten für individuelle Rückfragen zur Verfügung: 0800-6223634.
Im Bundesanzeiger (2009, Nr. 32 vom 22. Juni 2009) können der Gesetzestext und die Begründung eingesehen werden:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
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Berufsschulzentrum Nürnberg
Das ist möglich, allerdings nicht für diejenigen, die an der BAW Nürnberg studieren. Da geht der Spaß erst richtig los. 2 Jahre Spaß sind unter der liebevollen Betreuung von Ulrike Brix und Peter Scheurer garantiert: Keine Zeit für nichts und niemand, 7 Tage vollbeschäftigt mit BAW, Job und Freizeit. Und das beste daran: Jede(r) Studierende tut noch was für sich selbst und seine berufliche Fortbildung.
Was nahezu jeder Absolvent und jede Absolventin bestätigen kann: BAW - Nürnberg und sonst nichts! ..... von wegen :-))
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….. und wenn man nichts weiß, bildet man einen Arbeitskreis!
Nicht alles ist ganz ernst gemeint und dennoch weiß jeder, der im Berufsleben steht, die Körner der Wahrheit zu finden.
Arbeitskreise üben auf bestimmte Spezies der Gattung homo sapiens eine magische Anziehungskraft aus. Sie sorgen dafür, dass Wesentliches durchdrungen und problematisiert wird. Oft, von Sachverstand ungetrübt, entwickelt sich eine eigene Gruppenmechanik. Die bunte Zusammensetzung führt zu einer Verdrängung des Wichtigen durch das Banale. Gekrönt wird dieser Mechanismus oft durch den Typus des Vorsitzenden von der traurigen Gestalt, der geschehen lässt, dass die Legitimation der Wichtigkeit als Alibi der Überzeugung gilt. Eine Eigendynamik sorgt dafür, dass die Gremien wachsen und sich teilen und immer stärker vermehren, bis sie alles durchdrungen haben. Als Teilnehmer sind nahezu überall anzutreffen:
Der Verhinderer
Er ist ein Feind aller Leistungswilligen. Für ihn ist das Gremium ein Bermudadreieck, in dem alles, was sich bewegt, verschwinden soll. Psychologisch leidet er am I + N-Syndrom, einer Kombination von Inkompetenz und Neid. Ideologisch ist er radikal egalitär. Er ist gegen Zensuren, Prüfungen, Leistungsnachweisen, Standards und Test und warnt vor den Gefahren der Selbstprofilierung. Seine Utopie ist die endgültige Stagnation, der Zustand der Entropie, in dem der Austausch zwischen allen Energieunterschieden ein für allemal verbirgt, dass er sich schwächer fühlt als sein Konkurrent.
Der Chaot
Für ihn ist das Gremium eine Maschine zur Produktion von Turbulenzen. Mit ihrer Hilfe kann er seine anarchistischen Instinkte ausleben. Ein dunkler Einwurf des Chaoten, eine quer zur Tagesordnung liegende Frage, eine unklare Unterstellung – und schon breiten sich Wellen der Finsternis aus. Erst wenn alles in nachtschwarze Dunkelheit gehüllt ist und nur noch die Hilferufe der Umherirrenden zu hören sind, hält der Chaot Reden über mangelnde Disziplin und fehlende Klarheit.
Der Soziale
Für ihn ist das Gremium Ersatz für den Freundeskreis, den er nicht hat. Während der Ausschusssitzung lebt er auf. Er plaudert, er meldet sich, er erläutert, er erweitert die Fragestellung. Seine größte Angst ist, dass die Gremiensitzung je zu Ende gehen könnte. Deshalb behandelt er jeden Tagesordnungspunkt wie eine Zitrone, aus der man das Maximum an Problematik herauspressen sollte. Und wenn der Soziale dann doch zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen muss, sieht man ihn vor Abschiedsschmerzen vergehen.
Der Betroffene
Für ihn ist das Gremium ein Tribunal, eine Plattform für Appelle, eine Gelegenheit, seine Wut und seine Betroffenheit vorzuführen nach dem Prinzip: „Wie können wir übers business reden, wenn im Sudan Menschen sterben?“
Man könnte diese Typologie durchaus noch durch den Pedanten, den Theatraliker und den Inquisitor ergänzen. Nach und nach gelingt es diesen Figuren immer, jeden fachlich qualifizierten aus dem Arbeitskreis zu vertreiben, bis im ganzen Laden kein Funken Sachverstand mehr zu finden ist. Dann hat dieses Gremium den Zustand höchster I + N-Konstellation erreicht. Es wird jetzt ewig leben.
Peter Scheurer, Studienleiter Nürnberg
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Hotel Mama: Wer den Hauptwohnsitz noch bei den Eltern hat, muss keine Steuer auf die Studentenbude zahlen.
Nicht wenige Universitätsstädte versuchen neuerdings ihre leeren Stadtsäckel mit Hilfe der Studenten zu füllen. In Lüneburg versuchte der städtische Kämmerer, die Studenten mit einem besonderen Einfall zur Kasse zu bitten. Er verlangte von den in der Universitätsstadt wohnenden Studenten eine Steuer für die Zweitwohnung, wenn die Hochschüler gleichzeitig auch noch daheim bei ihren Eltern gemeldet waren. Eine Studentin wehrte sich gegen die zusätzliche Steuer auf ihre Studentenbude vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht und bekam Recht (Aktenzeichen 5 A 118/04).
Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass nur der eine Steuer für die Zweitwohnung zu zahlen habe, der eine Hauptwohnung unterhält. Ein Zimmer im elterlichen Haushalt, wie es bei der Studentin der Fall war, könne allerdings nicht als Wohnung gewertet werden. Eine Wohnung verdiene diese Bezeichnung nur, wenn sie über ein eigenes Bad und eine eigene Küche verfüge, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Zweitwohnungssteuer sei in diesem Fall zudem rechtwidrig, weil sie sich gegen wirtschaftlich leistungsfähige Menschen richte, die sich zwei Wohnungen leisten könnten, nicht aber gegen Studenten.
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BAW Nürnberg präsentiert Kampagnen zum „Seniorenmarketing“
vor Vorstand und Mitarbeitern der Sparkasse Fürth

Nicht schlecht staunten Vorstand, Mitarbeiter der Sparkasse Fürth und Vertreter des Sparkassenverbandes über die Ergebnisse der Nachwuchsagenturen 2008 „Viertes Quartal“ und „Ideen hoch 10" zum Thema „Seniorenmarketing“. Beide Agenturen erregten mit ihren völlig unterschiedlichen Ansätzen für zukunftsweisende Lösungen der Aufgabe viel Aufmerksamkeit und erhielten dafür im Sitzungssaal der Sparkasse auch verdienten Beifall.




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Wie präsentiere ich richtig?
Acht goldene Regeln wie Superblondie Lampenfieber vermeidet
1. Sich sorgfältig vorbereiten. Je besser der Redner/die Rednerin präpariert ist, desto leichter kann er/sie die Nervosität besiegen.
2. Eine gute Redevorlage erarbeiten. Ein Manuskript sollte eine schriftliche Stütze für Notfälle sein. Doch Vorsicht: Ein ausformuliertes Manuskript verleitet zum Ablesen.
3. Proben! Das Referat sollte vorher mindestens einmal laut Freunden, Familienmitgliedern oder dem „Wellensittich“ vorgetragen worden sein.
4. Sich nicht überfordern. Ein Referat ist eine gute Möglichkeit, sich im Vortrag zu trainieren und muss noch kein Starvortrag sein.
5. Keine Angst vor Fehlern! Kleine Pannen und Versprecher sind erlaubt. Verliert der Redner einmal den roten Faden, nehmen die Zuhörer eine kurze Pause mit Blättern im Manuskript nicht übel.
6. Sich vor dem Referat fünf Minuten an einem ruhigen Ort sammeln. Schreien, Lachen, Grimassenschneiden und Bewegung hilft, Stress abzubauen.
7. Richtig durchatmen. Das löst Verkrampfungen, die durch schnelle Brustatmung entstehen.
8. Blickkontakt suchen. Während des Referates hilft es, sich einen besonders wohlwollenden Zuhörer auszugucken und diesen möglichst oft direkt anzusprechen.
Die zehn Todsünden
1. Die Sprache ist zu kompliziert.
2. Der Referent, Referentin redet zu schnell, zu leise, zu undeutlich, zu monoton oder kann seinen unverständlichen Dialekt nicht ablegen.
3. Der Vortrag wird komplett abgelesen.
4. Anschauungsmaterial, Beispiele oder Vergleiche fehlen. Aber auch Vorträge oder Präsentationen, die nahezu ausschließlich auf Charts basieren, wecken keinerlei Begeisterung.
5. Eine inhaltliche Gliederung ist nicht erkennbar. Es fehlt jegliche Dramaturgie.
6. Fachbegriffe werden verwendet, aber Laien nicht erläutert.
7. Der Blickkontakt zu den Zuhörern fehlt
8. Der/die Vortragende referiert die vorhandene Literatur ohne eigene Gedanken zu formulieren
9. Die Redezeit wird weit überschritten
10. Zum Schluss werden die wichtigsten Punkte nicht zusammengefasst, keine Ergebnisse vorgestellt.
Peter Scheurer, Studienleiter BAW-Nürnberg
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Bildungsprämie kann starten
Bundeskabinett beschließt Konzeption zum Lebenslangen Lernen / Weiterbildungsquote soll auf 50 Prozent steigen
Das Bundeskabinett hat am 23. April 2008 in Berlin die "Konzeption der Bundesregierung zum Lernen im Lebenslauf" beschlossen. "Lebenslanges Lernen ist entscheidend für die Perspektive jedes Einzelnen, und es ist wichtig für das Wirtschaftswachstum und für das Wohlergehen der Gesellschaft insgesamt", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft komme der regelmäßigen Weiterbildung außerdem eine noch stärkere Bedeutung zu als bisher. "Für ein erfolgreiches Berufsleben ist die kontinuierliche Fortbildung eine entscheidende Voraussetzung.
Um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu fördern, mehr für die eigene Weiterbildung zu tun, führt die Bundesregierung eine Bildungsprämie ein. Die Prämie wird im Herbst starten und richtet sich besonders an Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen. Konkret heißt das: Eine Prämie von maximal 500 Euro bekommt ab 1. 1. 2010, wer arbeitstätig ist und wessen zu versteuerndes jährliches Einkommen 25.600 Euro (51200 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Die Prämie kann einmal im Jahr dafür eingesetzt werden, um 50 Prozent der Seminarkosten oberhalb einer Bagatellgrenze von 30 Euro zu finanzieren. Ein Weiterbildungsdarlehen soll - analog zu den KfW-Studienkrediten - zudem allen Menschen zur Verfügung stehen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Schließlich soll durch eine Öffnung des Vermögensbildungsgesetzes erreicht werden, dass das Ansparguthaben auch vor Ablauf der Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden darf, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Die "Konzeption der Bundesregierung zum Lernen im Lebenslauf" beinhaltet zahlreiche Initiativen, die Lebenslanges Lernen erleichtern sollen. Eine wichtige Grundlage für diese Initiativen sind die Empfehlungen des Innovationskreises Weiterbildung, die seit März 2008 vorliegen. Ausgangspunkt der Konzeption ist der Befund, dass die Beteiligung an Weiterbildung in Deutschland im internationalen Vergleich zu niedrig ist. Vor allem Menschen mit niedriger Qualifikation bilden sich zu wenig fort. "Wir wollen, dass sich deutlich mehr Menschen als bisher regelmäßig weiterbilden", sagte Schavan. Derzeit nehmen 43 Prozent der Berufstätigen in Deutschland einmal im Jahr an einer Weiterbildung teil - die Regierung möchte diese Quote bis zum Jahr 2015 auf 50 Prozent steigern. Die Finanzierung der Initiativen erfolgt über Bundesmittel sowie durch den Europäischen Sozialfonds.
Außer einer Kampagne zum lebensbegleitenden Lernen und verschiedenen Projekten zur Verbesserung der Bildungsberatung in Deutschland sollen mit der Initiative "Lernen vor Ort" Kommunen unterstützt werden, ein regionales Bildungsmanagement zu etablieren. Außerdem werden mit einer bundesweiten Telefonhotline und einem Informationsportal die vorhandenen Instrumente zur Bildungsberatung transparenter und zugänglicher gemacht. Mit der Einführung eines Freiwilligen Technischen Jahres soll das Interesse für technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge geweckt werden. Schließlich wird ein breit angelegtes Forschungs- und Entwicklungsprogramm für das Lernen im Lebenslauf aufgelegt, dessen Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen werden.
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Soft Skills und Praxisbezug
Erwartungen der Wirtschaft an Hochschulabsolventen
Fachwissen wird als selbstverständlich vorausgesetzt; von zentraler Bedeutung sind Schlüsselkompetenzen wie Teamfähigkeit, Selbstständigkeit oder Einsatzbereitschaft: Welche Anforderungen Unternehmen an den akademischen Nachwuchs stellen, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer Umfrage ermittelt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wurde untersucht.
Der Bedarf der Unternehmen an akademischen Nachwuchskräften steigt. Demografiebedingt wird sich der Fachkräftemangel in Zukunft weiter verstärken. Deshalb kommt es heute schon entscheidend auf die Qualität der Hochschulausbildung an. Der DIHK hat Unternehmen gefragt, welche Kompetenzen Hochschulabsolventen beim Berufseinstieg mitbringen sollten und welche Erfahrungen sie mit Bachelor- und Masterabsolventen machen. Zusätzlich wurde gefragt, ob und wie Unternehmen mit Hochschulen zusammenarbeiten. Hier die zentralen Ergebnisse der Umfrage unter 2.135 Unternehmen:
Soft Skills sind das Salz in der Suppe
71 Prozent der Unternehmen bewerten Teamfähigkeit als wichtigste Kompetenz von Hochschulabsolventen beim Berufseinstieg. Ebenso wichtig: Berufseinsteiger müssen selbstständig arbeiten, Einsatzbereitschaft zeigen und gut kommunizieren können. Auf der Wunschliste ganz oben finden sich somit vor allem Schlüsselkompetenzen. Fachwissen wird dabei als selbstverständlich vorausgesetzt. Konkret bedeutet dies: Wenn sich zwei fachlich gute Absolventen bewerben, bekommt derjenige mit mehr Soft Skills den Zuschlag.
Fazit: Hochschulen müssen noch stärker als bisher Schlüsselkompetenzen vermitteln. Dabei geht es nicht um zusätzliche Kurse in Soft Skills, sondern um selbstverständliches Lernen in Fallstudien, Gruppen- und Projektarbeiten.
Praxisbezug ist von zentraler Bedeutung
38 Prozent der Unternehmen haben sich in der Probezeit bereits wieder von einem Hochschulabsolventen getrennt. In erster Linie deshalb, weil dieser das theoretisch Erlernte im Unternehmensalltag nicht praktisch umsetzen konnte.
Fazit: Praxisphasen müssen fester Bestandteil von Studienordnungen sein. Hierzu müssen auch die Unternehmen beitragen, indem sie Studenten durch Praktika und Werkverträge Einblicke in die betriebliche Realität geben. Davon profitieren beide: Studierende und Unternehmen können in Zeiten des Fachkräftemangels frühzeitig Tuchfühlung aufnehmen.
Vorsichtiger Optimismus über den Erfolg der Studienreform
Rund zwei Drittel der Unternehmen bewerten die Absolventen der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge positiv, wobei bislang längst noch nicht überall Erfahrungen vorliegen.
Fazit: Die Hochschulen sollten während und nach der Umstellung die Strukturen und Inhalte der Studiengänge immer wieder kritisch daraufhin überprüfen, ob sie die am Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen vermitteln. Dazu gehört auch, dass man den Umfang eines Bachelors an den Erfordernissen der Kompetenzvermittlung orientiert und nicht über alle Fächer hinweg dogmatisch auf sechs Semester und den anschließenden Master auf weitere vier Semester festlegt.
Erfolgsmodell Kooperation
Über 50 Prozent der an der Umfrage beteiligten Betriebe arbeiten bereits mit Hochschulen zusammen, und viele wollen diese Zusammenarbeit weiter ausbauen. Unternehmen vergeben Diplomarbeiten, arbeiten an dualen Studiengängen mit oder engagieren sich personell im Bereich der Lehre an den Hochschulen. Die Wirtschaft ist also bereit, die Hochschulen aktiv zu unterstützen. Leider gelingt dies nicht immer, weil nicht alle Hochschulen die Angebote von Betrieben zur Zusammenarbeit aufgreifen.
Fazit: Die Hochschulen sollten mehr Partnerschaften mit Unternehmen aufbauen und dabei die Koordination übernehmen. Gerade kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen brauchen deren Know-how für eine Zusammenarbeit.
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Minijob mit gleichen Rechten
Peter Scheurer, Nürnberg
Minijobber dürfen arbeitsrechtlich nicht abserviert werden. Sie haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte - dennoch gelten ein paar Besonderheiten.
6,7 Millionen Teilzeitkräfte arbeiten "auf 400-Euro-Basis", viele auch als "Midi-Jobber" mit Verdiensten zwischen 400 und 800 Euro im Monat. Ob so oder so: Oft herrscht die Meinung vor, arbeitsrechtlich seien sie Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das stimmt nicht. Und zwar weder bei einer Tätigkeit in einem Unternehmen noch in einem Kleinbetrieb, etwa bei einem Freiberufler. Und auch nicht in einem Privathaushalt.
Arbeitsvertrag
Auch Mini- oder Midi-Jobber können einen Arbeitsvertrag verlangen. Das sieht das "Nachweisgesetz" vor. Inhalt: Dauer des Arbeitsverhältnisses (und ob er befristet ist), Arbeitsort, Aufgabenbereich, Lohnhöhe, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen. Es ist zwar auch möglich, "ohne" zu arbeiten. Das erschwert aber bei Streit den Nachweis.
Elternzeit steht bis zu drei Jahre zu, der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Als Elterngeld gibt es bis zu einem Jahr mindestens 300 Euro monatlich bis zu zwei Drittel vom Netto.
Feiertage
Fällt Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertages aus, so zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. "Nacharbeit" ist nicht nötig - aber möglich; die muss der Arbeitgeber dann aber extra bezahlen.
Kündigung
Grundsätzlich können Arbeitgeber wie Teilzeitkräfte mit vierwöchiger Frist zum 15. oder zum Letzten eines Monats kündigen. Nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen auf einen Monat (nach 2 Jahren), auf zwei Monate (5 Jahre), auf drei Monate (8 Jahre) bis auf sieben Monate (nach 20 Jahren). Nach dem Tarifvertrag können andere Fristen gelten.
Lohnfortzahlungsanspruch besteht bis zu sechs Wochen für dieselbe Krankheit (nicht in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses). Das gilt für jede neue Krankheit, die nicht zu einer anderen "hinzugetreten" ist, erneut. In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber "Vorerkrankungen" anrechnen - mit der Folge, dass er keine sechs Wochen Krankenlohn berappen muss. Die Krankenkasse der Beschäftigten gibt darüber Auskunft.
Mutterschaftsgeld (einmalig 210 Euro) bekommen nur junge Mütter, die bis 400 Euro verdienen, vom Bundesversicherungsamt in Bonn. Das Antragsformular gibt es beim Amt. Midi-Jobber haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von 13 Euro pro Tag; die Differenz bis zum Nettoverdienst legt der Arbeitgeber zu. Der Anspruch besteht für sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12) Wochen nach der Entbindung.
Hinzuverdienst für Rentner
Rentner gehören auch zu der Gruppe, die auf 400- oder 800-Euro-Basis arbeiten können. Während Rentner ab 65 jedoch unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, müssen Frührentner aufpassen: Mehr als 400 Euro monatlich dürfen sie nicht verdienen - außer sie beziehen eine Teilrente. Dann dürfen sie - je nach gewünschtem Rentenanteil - teilweise auch deutlich mehr nebenher einnehmen. In jedem Fall aber dürfen Alters- und Erwerbsminderungsrentner unter 65 zweimal im Jahr bis zum Doppelten der persönlichen Nebenverdienstgrenze kassieren, ohne Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen. Die individuellen Nebenverdienstgrenzen für Teilrentner kann man bei der Rentenversicherung kostenlos erfragen (Telefon: 0800 1000 4800).
Sozialversicherung
Ein einziger 400-Euro-Job ist abzugsfrei. Der Arbeitgeber zahlt im Regelfall pauschal 13 Prozent für die Kranken- und 15 Prozent für die Rentenversicherung. Im Privathaushalt sind vom Arbeitgeber je 5 Prozent an die Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Bei Midi-Jobbern werden "normale" Sozialversicherungsbeiträge fällig, jedoch beteiligt sich der Arbeitgeber daran in größerem Umfang als der Arbeitnehmer.
Steuern
400-Euro-Jobber können "ohne Steuerkarte" arbeiten. Das trifft auf Studenten, Hausfrauen, Schüler und Rentner zu. Entgegen landläufiger Meinung sind die Firmen aber nicht verpflichtet, neben den pauschalen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung auch die pauschale Steuer zu übernehmen. Sie beträgt allerdings nur 2 Prozent vom Bruttoverdienst, so dass die Hemmschwelle für die Arbeitgeber, den Betrag zu übernehmen, ziemlich gering ist.
Entschließen sie sich dennoch nicht zur Steuerpauschalierung, so muss der Arbeitnehmer eine Steuerkarte vorlegen. Und das kann dann sogar sinnvoll sein, wenn auf dieser Karte die Klassen 1, 2, 3 oder 4 eingetragen sind. Hier fällt bei einem 400 Euro-Job jeweils keine Steuer an - so dass der Arbeitgeber auch die 2-Prozent-Pauschale sparen könnte. In Steuerklasse 5 sind bei 400 Euro Monatslohn 48,50 Euro Lohnsteuern zu entrichten, in Steuerklasse 6 sogar 60 Euro. Midi-Jobber arbeiten auf jeden Fall auf Steuerkarte.
Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft angemeldet - egal, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt. Die Beiträge trägt die Firma allein. Bei einer 400-Euro-Beschäftigung im Privathaushalt wird der Beitrag zur Unfallversicherung unmittelbar von der Minijobzentrale in Essen (bei der die dienstbaren Geister per "Haushaltsscheckverfahren" anzumelden sind) eingezogen. Midi-Jobber werden bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft beziehungsweise - bei einer Beschäftigung im Privathaushalt - bei der Landesunfallkasse oder dem Gemeindeunfallversicherungsverband angemeldet.
Urlaub
Auch den "400ern" beziehungsweise "800ern" steht bezahlter Erholungsurlaub für mindestens vier Wochen pro Jahr zu. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, der bekommt (4 Wochen x 3 Tage =) zwölf Tage frei. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Je nach Alter, Betriebszugehörigkeit und Vertrag kann der Urlaub auch länger dauern - so wie er auch den Vollzeitkräften zusteht.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld können Teilzeitkräfte beanspruchen, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder wenn die Vollbeschäftigten des Betriebes solche Einmalzahlungen erhalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Streng genommen haben Teilzeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, keinen tariflichen Anspruch auf solche Sonderzahlungen. Doch machen die Arbeitgeber hier regelmäßig keinen Unterschied. Wer den 400 Euro-Verdienstrahmen voll ausschöpft, der verzichtet ohnehin am besten auf die Gratifikation, sonst wird er sozialversicherungspflichtig wie ein Midi-Jobber.
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Surfen am Arbeitsplatz
Peter Scheurer, Nürnberg
Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab.
1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet er sich aber doch dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die private Nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt? Fehlt eine konkrete Vereinbarung, werten das Gerichte möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung. Das kann für den Arbeitnehmer bei einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.
3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern? Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Viele Unternehmen schließen mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung dahingehend ab, dass eine private Nutzung außerhalb der Arbeitszeit erlaubt ist und im Gegenzug die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers definiert werden.
4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt.
5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen.
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Weiterbildung, ja bitte!
Peter Scheurer, Nürnberg
Der Fachkräftebedarf in Deutschland wächst. Schätzungsweise kann bereits jedes zweite Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe offene Stellen nicht besetzen. Dies und die zunehmende Alterung der Belegschaften machen das Thema Weiterbildung aktueller denn je. Wie viel Weiterbildung brauchen wir wirklich? Und müssen die Unternehmen diese Aufgabe allein schultern, oder sollen auch Arbeitnehmer mehr in ihre Weiterbildung investieren? Hier ein Blick auf die Fakten und ein Plädoyer für mehr Weiterbildung:
42% aller Arbeitnehmer hierzulande nehmen pro Jahr an einer generellen Weiterbildung teil (siehe Bildungsbericht des BMBF 2006). Damit landen wir beim Ranking der alten EULänder im letzten Drittel. Andere Länder wie z.B. Österreich, Finnland, Luxemburg und Dänemark liegen bei einer Quote von zum Teil über 80%. Selbst, wenn man die gute Erstausbildung in Deutschland berücksichtigt, kommen wir kaum über ein gehobenes Mittelmaß hinaus. Besorgnis erregend zudem: Die jüngere Generation ist erstmals schlechter gebildet als die nächst ältere. Grundsätzlich gilt: Je besser die Erstausbildung, desto größer die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. So beträgt der Anteil derer, die regelmäßig an Weiterbildung teilnehmen, bei den Höherqualifizierten rund 60%, bei den Geringerqualifizierten macht er nur 28% (im Osten: 21%, im Westen: rund 30%) aus (siehe Berufsbildungsbericht des BMBF 2006). Auch das Alter spielt eine große Rolle: Je älter, desto geringer die Teilnahme an berufsbezogener Weiterbildung. Bei den 45- bis 54-Jährigen sind es gerade mal 14 %, bei den über 55-Jährigen nur noch 9 Prozent.
Die deutsche Wirtschaft gibt derzeit rund 27 Mrd. Euro pro Jahr für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus. Umfragen des Statistischen Bundesamtes aus 2005 zeigen, dass die Zahl der Betriebe, die Weiterbildung für ihre Mitarbeiter angeboten haben, von 1999 bis 2005 um 6 Prozentpunkte leicht zurückgegangen ist. Das erklärt sich vor allem durch die damalige schwierige konjunkturelle Situation. Dennoch: Im selben Zeitraum ist die Gesamtstundenzahl für Weiterbildung sogar um 10 Prozentpunkte gestiegen. Aber keine Frage: Auch die Unternehmen müssen noch einen Zahn zulegen. Prinzipiell ist die Bereitschaft dazu vorhanden: Nach einer DIHK-Umfrage aus demselben Jahr würden rund 60% der Unternehmen mehr investieren, wenn die Mitarbeiter durch Verzicht auf Freizeit oder Urlaub auch einen Teil beitragen würden.
Weiterbildung geht jeden an. Zum einen brauchen wir einen Mentalitätswechsel bei den Arbeitnehmern: Angesichts der Alterung der Belegschaften entspricht das einmal Gelernte immer weniger dem neuesten Stand. Zum anderen müssen Weiterbildung und Qualifizierung auch auf der politischen Agenda nach oben rücken. So sollte das Weiterbildungssparen- das Anreize insbesondere für die berufliche Weiterbildung von gering Verdienenden setzt - zügig eingeführt werden. Natürlich sind auch die Unternehmen weiter gefordert. Wenn Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zunehmend rar werden, steigt die Notwendigkeit, die eigenen Mitarbeiter stärker zu qualifizieren.
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Künstlersozialabgabe – ein unwägbares Risiko für Unternehmer!
Peter Scheurer, Nürnberg
Dieter Bohlen ist einer. Dirk Nowitzki auch. Die Klitschko-Brüder hingegen nicht. Wann ist ein Prominenter, der Werbung macht, Künstler und wann nicht? Die Antwort auf diese Frage ist tatsächlich wichtig, denn: Beauftragt ein Unternehmen regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten, muss es eine Abgabe von derzeit 4,9% der Auftragssumme an die Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. Deren Ausgaben werden zu 30 % durch diese Abgabe der Auftraggeber, zu 20 % durch Steuerzuschüsse und zu 50 % durch Beitragszahlungen der Versicherten finanziert. Seit Mitte 2007 nun prüft die Deutsche Rentenversicherung die Abgabepflicht und bringt die unsystematischen Regelungen der KSV hiermit ans Licht. Es geht um viel Geld: So kostet die Abgabe allein RTL im Fall von Dieter Bohlen rückwirkend
173.000 Euro.
Viele Unternehmen wussten bisher gar nicht, dass es diese Versicherung gibt, geschweige denn, dass z. B. Aufträge an kleine selbstständige Webdesigner die Abgabepflicht nach sich ziehen könnten. Die Frage, wer ein Künstler im Sinne des KSV-Gesetzes ist, ist keineswegs einfach zu beantworten - nicht nur bei Prominenten. So ist z. B. schwer nachzuvollziehen, weshalb eine Visagistin als Künstlerin eingeordnet wird, eine Kosmetikerin dagegen nicht, oder dass genannter Webdesigner ein Künstler ist, ein Programmierer jedoch nicht.
Die Abgabe muss auch gezahlt werden, wenn der Auftragnehmer selber gar nicht in der KSV versichert ist und folglich auch keine Leistungen aus ihr bezieht. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Künstler nebenberuflich tätig ist oder im Ausland lebt, aber auch, wenn man eine Personengesellschaft beauftragt, die mehr als einen Angestellten hat. Die Regelung ist daher aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Sie trägt zudem zur allgemeinen Unsicherheit über die Abgabepflicht bei und benachteiligt im Wettbewerb die nicht in der KSV versicherten Auftragnehmer. Denn sie kosten den Auftraggeber genauso viel wie versicherte Künstler, müssen aber aus dem gleichen Entgelt für ihre Versicherungskosten alleine aufkommen.
Derzeit werden die Unternehmen auch rückwirkend geprüft, und es werden für die letzten fünf Jahre Abgaben eingezogen. Das belastet viele Unternehmen erheblich, die bisher häufig von dieser Versicherung nichts wussten. Einerseits fallen hier hohe Bürokratiekosten an, aber auch die Nachzahlungen stellen viele Betriebe vor teilweise Existenz bedrohende Probleme.
Wesentliche Schwierigkeiten lassen sich lösen, indem die Abgabe nur dann gezahlt wird, wenn der Auftragnehmer selber in der KSV versichert ist. Die Einordnungsprobleme entfallen, die Ungleichbehandlungen werden aufgehoben. Weiterhin sollte die rückwirkende Prüfung eingestellt werden. Die in der Vergangenheit unzureichende Informationspolitik und die unklaren Abgrenzungskriterien sollten nicht auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden.
Auch grundsätzlich kann man Kritik üben: Warum erhalten selbstständige Künstler und Publizisten steuerliche Zuschüsse, andere kleine Selbstständige wie Taxifahrer oder Hebammen hingegen nicht? Jetzt sollten aber zunächst kurzfristig mögliche Reformen angegangen werden.
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Neues aus Brüssel: Mehr Rechtsschutz für Unternehmen im
Vergabeverfahren
Peter Scheurer, Nürnberg
Baut der Staat Häuser und Straßen bzw. kauft er Energie, Kommunikation oder Büromaterialien, muss er hierbei eine Reihe von Spielregeln beachten. Denn schließlich geht es um die möglichst sparsame Verwendung von Steuergeldern. Ein fairer Wettbewerb und ein transparentes Verfahren sind dafür die wichtigsten Voraussetzungen. Leider ist die Realität jedoch anders: Allein in Deutschland gibt es bei größeren Aufträgen jährlich ca. 1.500 Fälle, in denen nicht zum Zuge gekommene Unternehmen das Verfahren eigentlich überprüfen lassen. Hierbei können Fragen der Bekanntmachung, des gewählten Vergabeverfahrens oder der Entscheidung über den Zuschlag eine Rolle spielen. Immerhin: In ungefähr 50 % der strittigen Fälle bekommen die klagenden Unternehmen Recht.
Bei größeren Aufträgen, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, gilt in Deutschland die sog. Vorabinformation. Damit unterrichtet der öffentliche Auftraggeber 14 Tage vor Zuschlagserteilung alle Bieter darüber, wer den Zuschlag erhalten soll. Diese Frist ermöglicht es dem nicht berücksichtigten Unternehmen, zu entscheiden, ob es das Verfahren rechtlich nachprüfen lässt, bevor der Vertrag mit dem Gewinner geschlossen wird. Da der Grundsatz „pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten - gilt, kann nach der Zuschlagserteilung selbst ein unrechtmäßiges Verfahren nicht aufgehoben werden. In dieser sog. Stillhalteperiode jedoch darf der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen. Tut er es doch, ist der Vertrag nichtig, also gar nicht zustande gekommen. Diese bewährte Regelung hat nun der europäische Richtliniengeber übernommen. Deutsche Unternehmen können so zukünftig in anderen EU-Mitgliedstaaten die Rechte geltend machen, die sie von zu Hause gewohnt sind - ein Grund mehr, sich für Aufträge in anderen EU-Ländern zu interessieren!
Eine weitere Verbesserung im Rechtsschutz gegen ungesetzlich vergebene Aufträge schafft der EU-Richtliniengeber für die sog. De-facto-Vergaben. Das sind Aufträge, die ohne eine Ausschreibung direkt an ein Unternehmen vergeben werden. Solche Fälle gab es z. B. bei der Müllentsorgung in einigen Städten in Niedersachsen. In Deutschland war bisher streitig, ob diese Verträge gültig sind. Die EU-Rechtsmittelrichtlinien sehen nun vor, dass eine solche Unwirksamkeit von einem interessierten Unternehmen beantragt werden kann, das von der Auftragserteilung aus öffentlichen Medien oder auf anderem Wege Kenntnis erlangt hat. Allerdings muss der Interessent sich ein wenig sputen: Nach Ablauf von sechs Monaten seit Vertragsschluss kann die Nichtigkeit nicht mehr geltend gemacht werden, der Vertrag ist dann wirksam.
Insgesamt stärken die geänderten Richtlinien die Rechte der Unternehmen gegenüber den öffentlichen Auftraggebern. Die neuen Regelungen müssen bis zum 20.11.2009 in deutsches Recht umgesetzt werden. Geplant ist, die EU-Vorgaben in die seit mehr als einem Jahr anstehende Novellierung des Vergaberechts aufzunehmen. Allerdings gelten sie dann nur für Aufträge, die die EU-weit geltenden Schwellenwerte (Bau: 5,15 Mio. Euro, Waren und Dienstleistungen 206.000 Euro) erreichen. Die weitaus größere Anzahl von Vergaben hat aber geringere Auftragswerte zum Gegenstand. Für sie gibt es dann keinen geeigneten Rechtsschutz.
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Sponsoring und Steuerpflicht
Peter Scheurer, Nürnberg
Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, sind körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug bestimmte Rechte einräumt.
Die Steuerpflicht entsteht, wenn der Verein dem Sponsor das Recht einräumt, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren.
Zugleich sind die Gegenleistungen mit dem regulären und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7% zu versteuern.
Ein gemeinnütziger Sportverein ist grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit; seine Umsätze werden ermäßigt besteuert. Mit seinen wirtschaftlichen Betätigungen unterhält der Verein aber einen Geschäftsbetrieb, dem kein Steuervorteil zusteht. Um einen solchen Geschäftsbetrieb handelt es sich nach Auffassung des BFH, wenn der Verein von dritter Seite Zuwendungen zur Förderung des Sports erhält und wenn er hierfür eine wirtschaftliche Gegenleistung erbringt.
Konkret ging es um einen Schützenverein, der durch eine Versicherung gesponsert wurde. Im Gegenzug durfte die Versicherung in der Sportschützenzeitung werben.
Die Entscheidung des BFH geht in ihrer Bedeutung aber weit über diesen Einzelfall hinaus. Sie betrifft insbesondere das immer beliebter werdende sogenannte Verwaltungssponsoring, bei dem der Sponsor einer öffentlichen Einrichtung Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stellt, beispielsweise einer Schule Geld für den Bau einer Turnhalle oder der Polizei für neue Uniformen. Wechselseitig macht die öffentliche Einrichtung auf den Sponsor und dessen Förderung aufmerksam und ermöglicht dem Sponsor Werbemaßnahmen (BFH, Urteil vom 7.11.2007, AZ. I R 42/06).
(Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 5.3.2008)
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Come-Together: 2. Studienjahr begrüßt 1. Studienjahr



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Förderung durch den Arbeitgeber
Wann sind die Kosten der beruflichen Weiterbildung zurück zu zahlen?
Peter Scheurer, Nürnberg
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine betriebliche Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, behält er sich meist vor, dass der Arbeitnehmer diese zurückzahlen muss, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt. Mit solchen Rückzahlungsklauseln will der Arbeitgeber die Erträge seiner "Humankapitalinvestitionen" sichern. Da dadurch aber das Recht der Arbeitnehmer auf Arbeitsplatzwechsel eingeschränkt wird, hat die Rechtsprechung Maßstäbe entwickelt, in welchen Fällen Rückzahlungsklauseln zulässig sind.
Der nachstehende Aufsatz wurde dem Newsletter 06/08 „arbeitsrecht.de" entnommen und wird mit freundlicher Genehmigung des Bund-Verlag GmbH, Frankfurt am Main, nachstehend wiedergegeben.
Von Thomas Lakies
Notwendigkeit einer klaren Vereinbarung
Einzelvertraglich vereinbarte Rückzahlungsklauseln unterliegen der Kontrolle gemäß den §§ 305 ff. BGB, wenn es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) handelt, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einseitig offeriert.
Davon ist in der Regel auszugehen, da wirklich ausgehandelte Rückzahlungsklauseln in der betrieblichen Praxis faktisch nicht anzutreffen sind. Der Arbeitgeber bestimmt die Vertragsbedingungen, der Arbeitnehmer muss die Vereinbarung so akzeptieren, da er sonst eventuell an der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahme nicht teilnehmen darf.
Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Weiterbildungskosten ist die Existenz einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss die Folgen erkennen können, die sich für ihn aus dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ergeben.
Die Rückzahlungsvereinbarung muss, um eine freie Entscheidung des Arbeitnehmers zu ermöglichen, zeitlich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme getroffen werden. Die Vereinbarung darf nicht unter dem Druck der bereits begonnenen Qualifizierungsmaßnahme faktisch "erzwungen" werden. Der Arbeitnehmer muss auf die Folgen, die sich für ihn aus dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ergeben, vor Beginn der vereinbarten Qualifizierung klar und unmissverständlich hingewiesen werden.
Soll ausnahmsweise die Rückzahlungsvereinbarung nach Beginn der Weiterbildungsmaßnahme getroffen werden, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene Überlegungsfrist einräumen, innerhalb derer sich der Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko entscheiden kann, ob er die Qualifizierung fortsetzen oder aufgeben will.
Je nach Gestaltung des Vertrags ist zunächst zu prüfen, ob die Rückzahlungsklausel überhaupt Vertragsbestandteil geworden oder nicht vielmehr wegen der Umstände so ungewöhnlich ist, dass der Arbeitnehmer mit ihr nicht zu rechnen brauchte.
Solche "überraschenden Klauseln" im Sinne des § 305c BGB werden, ohne dass geprüft wird, ob diese inhaltlich zumutbar wären, schon nicht wirksamer Vertragsbestandteil: Sie gelten gleichsam als nicht vereinbart. Insbesondere ist es unzulässig, eine Rückzahlungs